Kostensenkungsanalyse mit Sparpotenzialbewertung
Die eigene Risikominimierung ist Planern wichtiger als die Baukosten.
Die Unsicherheit über die Normen und die Allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Unkenntnis über das Baurecht und den Brandschutz sowie die Unklarheit über die tatsächliche Nutzung und den Workflow und die damit insgesamt verbundene Angst vor Haftungsansprüchen wird von allen Planungsbeteiligten in die Bauplanung eingepreist.
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Folglich wird immer zu viel und zu teuer geplant.
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Jede Bauplanung schiesst somit über das eigentliche Projektziel hinaus, was im Sinne einer wirtschaftlichen Planung als Planungsmangel zu werten ist.
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Bauplanung stellt deshalb grundsätzlich ein signifikantes Kostenrisiko dar, denn unwirtschaftliche unzweckmässige Konzeptionen sowie unangemessene, überzogene, unnötige oder praxisfremde Lösungen sind zumeist im Nachhinein nicht mehr zu beheben.
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Das Problem besteht aber grundsätzlich darin, dass Menschen, die ein Produkt entwickeln und in dieser Tätigkeit über einen längeren Zeitraum geistig gefangen sind, das, was sie gefertigt haben, nicht ohne externe Hilfe von einer anderen Warte aus betrachten können. Neben dem Verlust der kognitiven Distanz, verhindern die Mustererkennung des Gehirns, Bestätigungsfehler, emotionale Bindung und verfestigte mentale Modelle die geistige Enge zu durchbrechen - ganz gleich, wie klug oder reflektiert der Mensch ist. Dies wird als „Betriebsblindheit“ oder „Tunnelblick“ bezeichnet.
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​Hiermit wird klar, dass jeder, der bereits in den bisherigen Planungsprozess in irgendeiner Weise integriert war oder daran mitwirkte, für ein wirksames Aufspüren von Planungsmängeln bzw. das Erschliessen von Sparpotential nicht in Frage kommen kann.
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Um diesem bekannten Problem präventiv entgegenzuwirken hat sich die Plancontrol®AG auf Kostensenkung mit Sparpotentialbewertung spezialisiert und ein innovatives Leistungsbild entwickelt. Durch flexibles massgeschneidertes Wissensmanagement, verbunden mit Wissensvorsprung lassen sich mit Hilfe von Normen, Regeln und Verordnungen die Angstzuschläge eliminieren, Ausnahmen anwenden, Unangemessenes verschlanken, herunterschrauben und redimensionieren sowie Unzweckmässiges ersetzen.
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Wo andere nur Probleme aufzeigen, oder eine Zweitmeinung abgeben, erschliesst die Plancontrol®AG qualitätsgesicherte ganzheitlich funktionierende Konzeptionen, die bezahlbar bleiben.
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Der neutrale „Blick von aussen“ erhöht die Präzision.
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In jedem Bauprojekt lassen sich 5 – 10 % Kosten sparen.
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Der Bauherr erhält einen echten Mehrwert, weil das Projekt rentabler wird.
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Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: info@plancontrol.ch
Planprüfung
40 % aller Baumängel kommen aus der Planung und verschlingen mehr als 3 % der Projektkosten.
Die aus der Planung herrührenden Mangelbeseitigungskosten und Verzögerungen wachsen mit laufendem Baufortschritt exponentiell durch Bauverzögerung, Nachträge, Gutachten und Streitigkeiten.
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Ist das Projekt erst einmal fertiggestellt, geht es um Schadensbegrenzung, denn die aus der Planung herrührenden Mängel sind zumeist konzeptioneller Natur und im Nachhinein nicht mehr zu beheben. Kostenüberschreitung, fehlgeschlagene Abnahmen, Nutzungseinschränkungen, Sicherheitslücken, Auseinandersetzungen und Unzufriedenheit überschatten dann das Projekt.
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So stellt die frühzeitige Nachbesserung von Planungsinhalten eine der grössten Ressourcen bei der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten im Bauwesen dar.
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Das Problem besteht aber grundsätzlich darin, dass Menschen, die ein Produkt entwickeln und in dieser Tätigkeit über einen längeren Zeitraum geistig gefangen sind, das, was sie gefertigt haben, nicht ohne externe Hilfe von einer anderen Warte aus betrachten können. Neben dem Verlust der kognitiven Distanz, verhindern die Mustererkennung des Gehirns, Bestätigungsfehler, emotionale Bindung und verfestigte mentale Modelle die geistige Enge zu durchbrechen - ganz gleich, wie klug oder reflektiert der Mensch ist. Dies wird als „Betriebsblindheit“ oder „Tunnelblick“ bezeichnet.
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Hiermit wird klar, dass jeder, der bereits in den bisherigen Planungsprozess in irgendeiner Weise integriert war oder daran mitwirkte, für ein wirksames Aufspüren von Planungsmängeln nicht in Frage kommen kann.
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Um diesem bekannten Problem präventiv entgegenzuwirken hat sich die Plancontrol®AG auf Planprüfung spezialisiert und ein innovatives Leistungsbild entwickelt. Durch flexibles massgeschneidertes Wissensmanagement, verbunden mit Wissensvorsprung lassen sich mit Hilfe von Normen, Regeln und Verordnungen zuverlässig Mängelrisiken identifizieren.
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Mangelbeseitigung in der Planung führt im Übrigen nie zu Mehrkosten, sondern allenfalls zu „Sowiesokosten“, die bei fachgerechter Planung von vornherein entstanden wären.
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Die Verringerung des Mängel- und Schadensrisikos trägt zur Qualitätssteigerung bei und schafft in der Folge Termintreue und Kostensicherheit.
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Wo andere nur Probleme aufzeigen, oder eine Zweitmeinung abgeben, erschliesst die Plancontrol®AG qualitätsgesicherte ganzheitlich funktionierende Konzeptionen, die bezahlbar bleiben.
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​Der Bauherr erhält einen echten Mehrwert, weil Kosten, Ärger und Zeitverlust vermieden, das Risiko minimiert wird und der Wert der Immobilie steigt.
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Wir verändern nicht Ihr Ziel, sondern erhöhen die Präzision.
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Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: info@plancontrol.ch
Schlagkräftig, stichhaltig, fair und ausgeglichen bei strittigen Sachfragen zu Planungsleistungen
Die Gutachter der Plancontrol®AG zeichnen sich durch aussergewöhnliches Fachwissen sowie praktische gutachterliche Erfahrung auf allen Gebieten des komplexen Zusammenspiels von Architektur, Gebäudetechnik und Bauphysik aus. Sie argumentieren schlagkräftig und stichhaltig, arbeiten nach der Dispositionsmaxime fair und ausgeglichen.
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Unsere Gutachter sind mit ihrem wissenschaftlichen Hintergrund und dem technischen Know-How prädestiniert, Untersuchungshandlungen zu strittigen Sachfragen bei Planungsleistungen im Bauwesen durchzuführen.
Gutachten können unterschiedliche Ziele haben.​
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Eine Vertragspartei wünscht ein Gutachten um eine interne vorprozessuale Chancen- und Risikobeurteilung zu erhalten, um in einem zweiten Schritt den Standpunkt mit Fachkunde der Gegenpartei und ggf. auch vor Gericht vortragen zu können.
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Eine Vertragspartei möchte Kritik am Ergebnis eines Sachverständigengutachtens üben und benötigt hierfür ein Privatgutachten zu Händen des Gerichts.
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Ein Obergutachten ist wegen mangelnder Kompetenz des Gerichtsexperten zu erstellen.
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Ein Obergutachten soll wegen mehrerer divergierender Gutachten dem Gericht Aufschluss über die Sachlage geben.
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Eine Vertragspartei möchte, mittels eines Privatgutachtens bei der Gegenseite Verhandlungsbereitschaft erwirken.
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Unsere Gerichtsgutachter sind in folgenden Kantonen der Schweiz und in Liechtenstein an Amts-, Kantons-, Bezirks-, Land- und Obergerichten gelistet:

Vertrauen und zielorientierte Untersuchungshandlungen führen zu Klarheit - wir sind für Sie da.
Film

Projekte
Zahlreiche Auftraggeber in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich haben sich für die Plancontrol®AG entschieden und in allen Arten des Hochbaus Kosten, Ärger, Zeitverlust vermieden, interessante Reserven für das Budget erschlossen und den Wert der Immobilie gesteigert.
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Die Projektverantwortlichen bekamen dafür in der Öffentlichkeit, bei parlamentarischen Gremien sowie den Investoren Anerkennung und ein gutes Image.

Gern erteilen wir Ihnen Auskunft über von uns optimierte Projekte.
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Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: info@plancontrol.ch
Unternehmen

Thomas Jeschke
Prof. vertr. a.D. Dipl.-Ing. SIA
Verwaltungsratspräsident
'Wer ohne externe Kontrolle plant verschenkt bares Geld'
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Karriere
Planungsprüfwesen - internationaler Baukonzern, Professur für Bauplanung - Fakultät Architektur, Gerichtsgutachter Amts-, Kantons-, Bezirks-, Land- und Obergerichte, Leistungsbilder Kostensenkung mit Sparpotentialbewertung und Planprüfung, Verwaltungsratspräsident - Plancontrol®AG.

Tanja Hornberger
Dipl.-Ing. (FH)
Geschäftsführerin
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'Der neutrale "Blick von aussen" erhöht die Präzision.'
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Karriere
Gesamtfachplanung / Technisches Controlling, Sachverständige und Prüfingenieurin, Geschäftsführerin - Plancontrol®AG.

Expertenteam
Das interdisziplinäre Expertenteam verfügt über aussergewöhnliches Know- How und wird aus Sachverständigen mit langjähriger Optimierungserfahrung projektbezogen zusammengestellt.
Kontakt
Ischenstrasse 11A, CH - 6376 Emmetten
+41 41 620 55 60
Impressum
Plancontrol®AG
Ischenstrasse 11A
CH-6376 Emmetten
Tel.: +41 41 620 55 60
info@plancontrol.ch
www.plancontrol.ch
Handelsregister des Kantons Nidwalden: CH-150.3.003.303-6
MWST-NR.: CHE-114.849.054 MWST
Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer: Prof. vertr. a.D. Dipl.-Ing. SIA Thomas Jeschke
Verwaltungsrätin und Geschäftsführerin: Dipl.-Ing. (FH) Tanja Hornberger
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Schutzmarke
Plancontrol® ist eine eingetragene Marke.
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Nutzung der Website
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